Sonderabfälle
Als Dienstleister im Bereich Entsorgung kümmern wir uns auch um Ihre Sonderabfälle – ordnungsgemäß und zertifiziert.
Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren enthalten den Schadstoff Quecksilber. Ausgediente Leuchtstoffröhren sind daher als gefährlicher Abfall zu deklarieren und entsprechend zu entsorgen.
Asbest
Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale.
Differenziert wird zwischen schwach gebundenen (Weichasbest) und fest gebundenen Faserprodukten.
Während Weichasbest vor allem zu Isolations-, Dämm- und Feuerschutzzwecken eingesetzt wurde (Dichtungen, Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen), wurden festgebundene Faserprodukte (in der Regel Asbestzement) bis zum generellen Verbot 1993 vor allem in Fassadenverkleidungen, im Dachbereich (Wellplatten), für Lüftungskanäle oder Blumenkästen verwendet. Daneben findet sich Asbest auch in Klebern, Putzen und Spachtelmassen.
Mineralwolle
Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften wird alte Mineralwolle (Verwendungsverbot ab 01.06.2000) in der Regel als gefährlicher Abfall eingestuft.
A IV Holz
Unter „A IV Holz“ versteht man behandeltes Altholz (z.B. Jägerzaun, Bahnschwellen oder Holzfenster).
Weiteres
Wir entsorgen außerdem Abfälle, die z.B. PAK, PCB, Kohlenwasserstoffe und / oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Bitte nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!